BKK VBU: Für Versicherte der BKK VBU ist ein Beginn einer Verhaltenstherapie aktuell zeitnah möglich. Über einen Direktvertrag der BKK VBU kann ich mit der Krankenkasse direkt abrechnen. Sie benötigen lediglich eine Überweisung durch den Arzt ihres Vertrauens. Im Erstgepräch oder vorab per Mailanforderung
erhalten Sie von mir einen Konsiliarbericht, den Ihr Arzt aufüllt.
Kostenerstattung bei gesetzlicher Versicherung
Sind Sie bei einer
anderen gesetzlichen Krankenkasse
versichert, so hat eine Behandlung bei einem Vertragstherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung immer Vorrang. Die Krankenkasse ist verpflichtet ihren Mitgliedern in einem angemessen Zeitraum (ca.3 Monate) eine notwendige Behandlung bei einem Psychotherapeuten zu Verfügung zu stellen (Sicherstellungspflicht). Leider stehen trotz intensiver Bemühungen und Neuregelungen in der jüngeren Vergangenheit nicht immer ausreichend Therapieplätze zu Verfügung und es tritt ein sogenanntes "Systemversagen" ein.
In diesem Falle ist es nach §13 Abs. 3 des SGB V möglich, sich eine Leistung selbst zu beschaffen und diese durch die Krankenkasse erstatten zu lassen. Die Leistung muss jedoch immer vorab bei ihrer Krankenkasse beantragt werden.
Für die Beantragung ist ein Nachweis des "Systemversagens" notwendig. Dieser erfolgt durch:
- Eigenständige Suche
nach einem Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten. Nutzen Sie dafür Therapeutenlisten und Suchportale z.B. der KV Berlin. Dabei sollten Sie Ihre Bemühungen in einem Protokoll dokumentieren. Für eine Beantragung einer Kostenerstattung sollten Sie mindestens 10 (besser 20) Kontakte
nachweisen. Sollten Sie keine Antwort von den kontaktierten Vertragstherapeuten erhalten, so dokumentieren Sie bitte auch dies.
- Anfrage bei Ihrer Krankenkasse
mit der Bitte um Vermittlung eines Therapieplatzes bzw. Unterstützung bei der Suche nach einem Therapieplatz. Meist verweisen die Krankenkassen an die Termin-Service-Stelle (TSS). Zudem erfragen sie bitte die Kriterien für die Bewilligung einer Kostenerstattung.
- Kontakt zur Termin-Service-Stelle (TSS)
unter der Telefonnummer 030/31 00 33 83 oder 116117 mit der Bitte um Vermittlung. Auch können Sie dass online-Angebot nutzen. Wichtig ist: Die TSS vermittelt jedoch nur Termine für Sprechstunden und probatorische Sitzungen (Vorgespräche) sowie Akuttherapien. Wird Ihnen ein Termin für eine Probatorik angeboten, so ist es empfehlenswert schon bei einer telefonischen Kontaktaufnahme zum vermittelten Therapeuten anzufragen, ob ein Therapieplatz zur Verfügung steht. Sollte Ihnen z.B. nach einer Sprechstunde ein Therapieplatz angeboten werden, empfehle ich Ihnen diesen wahrzunehmen.
- Manche gesetzlichen Krankenkassen verlangen einen Nachweis über den Kontakt zur TSS. Hier ist es sinnvoll das online-Angebot zu nutzen und Screen-Shots zu nutzen, da die TSS in der Regel keinen Nachweis über Nichtvermittlung ausstellt.
- Sollte nach einer Sprechstunde
oder probatorischen Sitzungen
keine Psychotherapie in dieser Praxis möglich sein, lassen Sie sich das Formular PTV 11
mit folgenden Angaben ausstellen:
- dass Sie eine ambulanten Psychotherapie
benötigen,
- dass in der Praxis, in der die Sprechstunde stattfand, Ihnen kein Therapieplatz
angeboten werden kann.
- dass eine Therapie "zeitnah erforderlich"
ist. In diesem Fall sollte auch ein Aufkleber (Dringlichkeitscode)
auf dem Formular angebracht sein.
- Des Weiteren ist für eine Beantragung jeder Psychotherapie
eine ärztlich Untersuchung
notwendig. Lassen Sie sich daher von Ihrem Arzt des Vertrauens (Hausarzt oder Facharzt) einen Konsiliarbericht
sowie eine Dringlichkeitsbescheinigung
ausstellen. Beide Formulare erhalten Sie auf Anfrage per Email von mir.
- Zudem ist ein persönlich formulierter Antrag und ein formaler Antrag
des Patienten notwendig. Gern unterstütze ich Sie beim Ausfüllen und Formulieren.
Ein Erstgespräch (50 min) müssen Sie zunächst selbst finanzieren. Sie Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).